ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf
INSPIRING BEAUTIES 2009 – Kalender Konzept ist ein Produkt von imSalon.at, by VIVID Consulting, Argentinierstr. 54/ 23, 1040 Wien, AUSTRIA
Der Inhalt des Kalenders und die Motive sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren der Inhalte im Ganzen oder in Auszügen ist nicht gestattet.
Die Kalender-Sets können entweder per Internet oder über eine schriftliche Bestellung erworben werden. Die Bestellung ist bindend und richtet sich nach den vorliegenden aktuellen AGB, die der Besteller mit seiner Bestellung akzeptiert. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Das Kalenderset, bestehend aus einem 14seitigen Kalender, einer 6teiligen Poster Kollektion und 1 Jahres-Wand-Planer kostet € 99,00.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten. - Vertragsabschluß: Eine Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt versenden.
- Zahlungsbedingungen: Alle Bestellungen auf Rechnung sind fällig mit dem Erhalt der Rechnung.
- Der Käufer kann das Kalenderset bei Beschädigung innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung gegen Ersatz zurückgeben. Porto- und Frachtkosten der Rücksendung gehen dabei zu Lasten des Käufers.
- Haftungsausschluss: Sofern eine Ware falsch oder beschädigt geliefert wurde, erstattet der Lieferant Ersatz in Form der bestellten Ware. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Insbesondere wird nicht gehaftet für direkte oder indirekte Folgeschäden.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Als Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung wird ausdrücklich der Sitz von imSalon.at by VIVID CONSULTING in Wien vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Regelungslücken.
