Die Kleinunternehmer-Regelung erlaubt Unternehmen Rechnungen ohne Umsatzsteuer (USt) zu schreiben – vorausgesetzt es wird die Umsatz-Grenze von 55.000 € jährlich nicht überschritten. Die Unternehmen sparen sich so die USt an das Finanzamt und damit die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) sowie die Umsatzsteuererklärung.
Wettbewerbsverzerrung oder Zukunftsoffensive?
Der Preis ist heiß: Vor allem für die Kundschaft macht es einen Unterschied, ob sie für einen Friseurbesuch 100 € (inkl. 20 %) oder eine Summe von 80 Euro bezahlt.
Waschen-Schneiden-Föhnen
100 € im steuerbaren Salon inkl. 20% MwSt
80 € im steuerbefreiten Salon 0 % MwSt
Bis einschließlich 2023 betraf die Kleinunternehmer-Grenze 40 % der österreichischen Friseurunternehmen. Mit der Anhebung Anfang 2025 von 35.000 € auf 55.000 € wäre Stand 2023 für insgesamt 56 % der Unternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung möglich. Wenn die Grenze um weitere 30.000 € steigt, haben 68 % der Unternehmenden einen Preisvorteil im Friseurhandwerk.